Neustadt (Dosse) ist eine amtsangehörige Stadt des Amtes Neustadt (Dosse) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg, Deutschland
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
3387 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16845
Vorwahl
033970
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt (Dosse)
Markt 1
16845 Neustadt (Dosse)
2. Ordnungsamt Neustadt (Dosse)
Markt 1
16845 Neustadt (Dosse)
3. Amtsgericht Neuruppin
Breite Straße 5
16816 Neuruppin
Gemeinde Neustadt (Dosse) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neustadt (Dosse) und naturwind Potsdam arbeiten an der Erstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) für den Bau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, die eine künftige Energiewandlungsanlage mit grünem Strom versorgen sollen. Gespräche zur Erstellung des B-Planes laufen derzeit parallel zur Vorbereitung der erforderlichen Machbarkeitsuntersuchung.
Zusätzlich wird innerhalb des Windeignungsgebietes „Bückwitz – Kampehl – Neustadt“ die Planung für neue Windenergieanlagen und den Bau eines Solarparks außerhalb des Windeignungsgebietes vorangetrieben. Die Stadt hat die Möglichkeit, die Windenergienutzung in ihrer Gemarkung durch den Bebauungsplan zu regeln.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.