Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neustadt (Dosse)

Neustadt (Dosse) ist eine amtsangehörige Stadt des Amtes Neustadt (Dosse) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg, Deutschland
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
3387 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16845
Vorwahl
033970
Adresse der Amtsverwaltung
Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse)
Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse) 16845 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt (Dosse)
Markt 1
16845 Neustadt (Dosse)

2. Ordnungsamt Neustadt (Dosse)
Markt 1
16845 Neustadt (Dosse)

3. Amtsgericht Neuruppin
Breite Straße 5
16816 Neuruppin
Gemeinde Neustadt (Dosse) – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30
  • Dienstag: 13:30 - 16:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30
  • Freitag: 09:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neustadt (Dosse) und naturwind Potsdam arbeiten an der Erstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) für den Bau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, die eine künftige Energiewandlungsanlage mit grünem Strom versorgen sollen. Gespräche zur Erstellung des B-Planes laufen derzeit parallel zur Vorbereitung der erforderlichen Machbarkeitsuntersuchung.

Zusätzlich wird innerhalb des Windeignungsgebietes „Bückwitz – Kampehl – Neustadt“ die Planung für neue Windenergieanlagen und den Bau eines Solarparks außerhalb des Windeignungsgebietes vorangetrieben. Die Stadt hat die Möglichkeit, die Windenergienutzung in ihrer Gemarkung durch den Bebauungsplan zu regeln.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.